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Hinweise zur Teilnahme und Anwesenheit |
Auch wenn die Wahlkurse nicht zum Pflichtunterricht gehören, besteht für alle Schüler*innen, die sich für einen der Wahlkurse angemeldet haben, Teilnahmepflicht. Die Regelungen zur Krankmeldung und Beurlaubung gelten entsprechend. |