Konsularischer Unterricht

Seit dem Schuljahr 2009/2010 organisieren die diplomatischen Vertretungen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht, an dem Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen teilnehmen können.

Folgende allgemeine Informationen zum konsularischen muttersprachlichen Unterricht könnten Ihnen bei den Vorbereitungen hilfreich sein:

  • Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung, es besteht kein Versicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
  • Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule, eventuelle Mietgebühren sowie den Rahmen für die Nutzung der schulischen Einrichtungen (z.B. Anfertigung von Kopien) entscheidet der Sachaufwandsträger.
  • Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die verwendeten Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der diplomatischen Vertretungen.
    Gemäß KMS vom 08.10.2009 Nr. VI.9 – 5 S 5400.5 - 6.094000 kann über den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis vom Konsulat über die erbrachten und benoteten Leistungen muss der Schule rechtzeitig vorgelegt werden.

Hier finden Sie Infomaterial der Konsulate:

Albanisch Anmeldeformular   Albansich Elternbrief
Bosnisch Anmeldeformular    
Italienisch Anmeldeformular    
Kroatisch Anmeldeformular    
Polnisch Anmeldeformular    
Portugisiesch Anmeldeformular    
Rumänisch Anmeldeformular    
Serbisch Anmeldeformular   Serbisch Informationsblatt
Spanisch Broschüre (deutsch)   Spanisch Folleto (espanol)
Türkisch Antragsformular   Türkisch Deckblatt
Ungarisch Anmeldeformular   Ungarisch Elternbrief

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website, welche essenziell für den Betrieb der Seite sind. Wir verwenden keine weiteren Cookies, z.B. zur Optimierung oder Tracking. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.