Seit dem Schuljahr 2009/2010 organisieren die diplomatischen Vertretungen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht, an dem Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen teilnehmen können.
Folgende allgemeine Informationen zum konsularischen muttersprachlichen Unterricht könnten Ihnen bei den Vorbereitungen hilfreich sein:
- Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung, es besteht kein Versicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
- Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule, eventuelle Mietgebühren sowie den Rahmen für die Nutzung der schulischen Einrichtungen (z.B. Anfertigung von Kopien) entscheidet der Sachaufwandsträger.
- Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die verwendeten Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der diplomatischen Vertretungen.
Gemäß KMS vom 08.10.2009 Nr. VI.9 – 5 S 5400.5 - 6.094000 kann über den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis vom Konsulat über die erbrachten und benoteten Leistungen muss der Schule rechtzeitig vorgelegt werden.
Hier finden Sie Infomaterial der Konsulate: