für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte des Dürer-Gymnasiums Nürnberg
1 Vor Unterrichtsbeginn
Ab 7.50 Uhr dürfen sich die Schülerinnen und Schüler zu den Klassenzimmern in den oberen Stockwerken begeben. Vorher können sie sich im Hof und im gesamten Erdgeschoss aufhalten. Das Sekretariat kann erst ab 07.50 aufgesucht werden.
Mit dem Gong (08.00 Uhr) beginnt der Unterricht. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin nach diesem Zeitpunkt im Schulhaus erscheint, ist die Verspätung im Sekretariat zu melden. Die dort ausgestellte Dokumentationsbescheinigung (Verzugsschein) muss anschließend dem/der Fachlehrer/in der Stunde vorgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht nicht um 08.00 Uhr beginnt, etwa weil die 1. Stunde ausfällt, dürfen sich im Hof oder in der Aula aufhalten.
Sollte eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum sein, muss die Klasse das Sekretariat informieren.
2 In den Pausen und in Zwischenstunden
In den Pausen müssen alle Unterrichtsräume verlassen werden. Für den Aufenthalt während der Pausen stehen der Pausenhof, das gesamte Erdgeschoss sowie die Gänge im 1. und 2. Stock zur Verfügung. Der Keller und das gesamte 3. Stockwerk sind immer frei zu halten!
In der ersten und zweiten Pause am Vormittag dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen, Schüler der Nachmittagsbetreuung und Ganztagsklassen auch mittags nicht. Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse dürfen das Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit (also auch in den Pausen) verlassen.
Nach dem 1. Gong am Ende der Pausen (5 Minuten vor Pausenende) gehen alle Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen. Der Pausenverkauf ist nach dem 1. Gong zu verlassen.
3 Unterrichtsräume
Da die Unterrichtsräume von mehreren Lerngruppen genutzt werden, sollen Kleidungsstücke, Bücher sowie persönliche Gegenstände nicht im Unterrichtsraum zurückgelassen werden.
Essen oder Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt.
Die Fachlehrkräfte der letzten Stunde sorgen dafür, dass alle Räume ordentlich verlassen werden: Tische auf ihrem angestammten Platz, Stühle auf den Tischen (außer Donnerstag), Fenster v.a. im Neubau komplett (!) geschlossen, Vorhänge zurückgezogen, Licht ausgeschaltet, technische Geräte aus und aufgeräumt, Klassenzimmer abschlossen.
4 Handynutzung
Ein absolutes Verbot gilt für Foto-, Video- und Audioaufnahmen aller Art. Verstöße führen zu Ordnungsmaßnahmen und können auch strafrechtlich verfolgt werden.
Vor 7.50 Uhr ist die Handynutzung im Erdgeschoss im Neubau erlaubt.
In der Zeit zwischen 7.50 und 13.00 Uhr ist die Handynutzung im ganzen Schulhaus verboten. Die einzigen Ausnahmen von diesem Verbot sind:
- Klassen mit Mittagspause in der 6. Stunde: zwischen 12.15 und 13.00 Uhr ist Handynutzung im Erdgeschoss im Neubau erlaubt.
- Klassen 11 bis 13: Handynutzung in Freistunden im Erdgeschoss im Neubau ist erlaubt.
- Während der Pausen ist die Handynutzung im Pausenhof erlaubt.
Beim Betreten eines Klassenzimmers verstauen alle Schülerinnen und Schüler ihre Handys in Handyboxen und nehmen sie erst nach dem Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde wieder an sich. Fordert die Lehrkraft der Stunde die Schüler ausdrücklich dazu auf, die Handys in ihrem Unterricht zu nutzen (zum Beispiel zur Recherche etc.), dürfen die Handys aus der Handybox geholt werden.
Mensa gilt als „handy- und tabletfreie Zone“: Handys und Tablets dürfen dort nicht genutzt werden!
Ab 13.00 Uhr ist Handynutzung nur im Erdgeschoss und im Pausenhof erlaubt.
Wird bei Verstoß gegen diese Regelungen ein Schülerhandy von einer Lehrkraft abgenommen, kann es nach 13.00 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
5 Verboten wegen Gefährdung
Alle Mitglieder der Schulfamilie verhalten sich auf dem gesamten Schulgelände so, dass sie sich selbst und andere zu keinem Zeitpunkt in Gefahr bringen. Untersagt sind
- das Sitzen auf Steingeländer der Freitreppe vor dem Nordeingang, auf Mauern im Treppenhaus oder Geländer selbst sowie auf den Fensterbänken in den Unterrichtsräumen
- das Rennen in den Gängen
- die Nutzung der Sportgeräte ohne Lehrkraft
- das Betreten des Schulgeländes mit Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Kickboards, Einrädern, Schuhrollen und Ähnlichem
- Tennisbälle bzw. Fußbälle in den Gängen oder im Pausenhof (Softbälle sind im Schulhof erlaubt)
- gefährliche Gegenstände (z.B. Laser-Pointer, Elektroschocker, Waffen u. ä.). Hier erfolgen Abnahme und Ordnungsmaßnahme!
- Missbrauch von Feuerlöschern und Feuermeldeeinrichtungen!
6 Rauchen
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten!
7 Fahrräder und Fahrzeuge
Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehsteig direkt an der Schule sowie auf und vor den Kellerschächten in der Reutersbrunnenstraße (Fluchtwege!) ist untersagt.
Beim Ankommen am Hoftor müssen alle Radfahrerinnen und Radfahrer absteigen und ihre Fahrräder bis zum Fahrradabstellplatz schieben.
Fahrzeuge, die auf dem Schulgelände abgestellt werden, sind nicht gegen Beschädigungen oder Diebstahl versichert.
Stand: September 2024