Hausordnung
Stand: September 2022
Hausordnung für Schüler/innen und Lehrer/innen des Dürer-Gymnasiums Nürnberg (soweit im je aktuellen Hygieneplan nicht anders geregelt!)
- Ausdrücklich erlaubt:
- sich auch nach dem Unterricht auf dem Schulgelände aufzuhalten und die Einrichtungen der Schule zu nutzen,
- die Unterrichtsräume in Absprache mit der Lehrkraft individuell zu gestalten.
- 1 Verboten wegen Gefährdung:
- Auf
- Steingeländer der Freitreppe vor dem Nordeingang
- Mauern im Treppenhaus setzen oder Geländer selbst
- die Fensterbänke in den Unterrichtsräumen
setzen.
- Rennen in den Gängen
- Sportgeräte ohne Lehrkraft benutzen
- Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Kickboards, Einräder, Schuhrollen und Ähnliches
- Tennisbälle bzw. Fußbälle in Gängen oder Hof (außer Soft-Bälle im Schulhof!)
- gefährliche Gegenstände (z. B. Laser-Pointer, Elektroschocker, Waffen u. ä.) Hier erfolgen Abnahme und Ordnungsmaßnahme!
- 2 Weitere Verbote
- Rauchen auf dem gesamten Gelände!
- Elektronische Speichermedien wie Mobiltelefone, MP3-Player u. ä. dürfen auf dem Schulgelände erst ab der Mittagspause eingeschaltet werden. Insbesondere im Unterricht bzw. falls in der Schule fotografiert oder gefilmt wird, erfolgen Ordnungsmaßnahmen. Die Mensa ist zu allen Zeiten handyfrei!
- Essen oder Kaugummi während des Unterrichts (Getränke nach Absprache mit jeweiliger Lehrkraft).
- Feuerlöscher und Feuermeldeeinrichtungen zu missbrauchen
- Vor Unterrichtsbeginn:
- Ab 07.50 Uhr dürfen sich die Schüler/innen in die Schule und zu den Klassenzimmern in den oberen Stockwerken begeben. Vorher können sie sich im Hof und im gesamten Erdgeschoss aufhalten. Auch ein Aufsuchen des Sekretariats ist vor 07.50 nicht möglich.
- Nach dem Läuten (08.00 Uhr) beginnt der Unterricht. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin nach diesem Zeitpunkt erscheint, muss er oder sie sich im Sekretariat eine Bescheinigung holen, die er oder sie anschließend dem/der Fachlehrer/in der Stunde aushändigt. Wer sich mehr als 30 Minuten verspätet, braucht zusätzlich eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung.
- Schüler/innen, deren Unterricht nicht um 08.00 Uhr beginnt, etwa weil die 1. Stunde ausfällt, müssen sich im Hof oder in der Aula aufhalten.
- Sollte eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum eingetroffen sein, so muss die Klasse das Sekretariat informieren.
- In den Pausen und in Zwischenstunden:
- In den Pausen müssen die Unterrichtsräume verlassen werden. Grundsätzlich müssen sich alle Schüler/innen in den Hof bzw. die Pausenhalle begeben. Bei Regenwetter oder Schnee- und Eisglätte müssen bzw. dürfen die Schüler/innen den Hof nicht aufsuchen (Durchsage!). Sie dürfen sich dann auch in den Gängen des Erdgeschosses aufhalten. Der Aufenthalt im 1., 2. und 3. Stock, im Keller und in den Treppenhäusern ist nicht gestattet.
- Schüler/innen, die nach der Pause in einem höher gelegenen Stockwerk Unterricht haben, dürfen ihre Schultaschen erst nach der Pause mit nach oben nehmen.
Schüler/innen, die nach der Pause in einem tiefer gelegenen Stockwerk Unterricht haben, nehmen ihre Schultasche zu Beginn der Pause mit nach unten Þ Einbahnregelung von oben nach unten.
- Während der Pausen sollten nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt werden.
- In der ersten und zweiten Pause am Vormittag dürfen Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-9 das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen, Schüler der Nachmittagsbetreuung auch mittags nicht. Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
- Schüler/innen ab der 10. Klasse dürfen das Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit (also auch in den Pausen) verlassen.
- Nach dem 1. Läuten am Ende der Pausen (5 Minuten vor Pausenende) zu den Unterrichtsräumen gehen und sich nicht mehr im Gang aufhalten.
- Nach dem 1. Läuten den Pausenverkauf verlassen.
- In den Jahrgangsstufen 5 – 9 werden ausfallende Stunden grundsätzlich vertreten. Für diese Klassen gibt es keine „Freistunden“ oder „Selbstbeschäftigung“
- Bei Unterrichtsschluss:
- Die Räume ordentlich verlassen.
- Tische auf ihrem angestammten Platz
- Stühle auf den Tischen (außer Donnerstag)
- Fenster v.a. im Neubau komplett (!) geschlossen
- Vorhänge zurückgezogen
- Lichter gelöscht
- Technische Geräte aus und aufgeräumt
- Tafel geputzt
- Klassenzimmer abschlossen.
- Für all dies muss die Fachlehrkraft der jeweils letzten Stunde sorgen.
- Kleidungsstücke oder Bücher sollen nicht im Unterrichtsraum zurückgelassen werden, da andere Lerngruppen den Raum benützen.
- Klassenmappe (Klassenbuch wird durch Web-Untis ersetzt)
- Die Klassenmappe wird vom von den zuständigen SuS vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat abgeholt und nach Unterrichtsschluss dorthin zurückgebracht, keinesfalls mit nach Hause genommen.
- Fachlehrer überprüfen stets die Anwesenheit und melden im Sekretariat.
- Zur ersten Stunde - bzw. wenn Schüler/innen fehlen auch in den Folgestunden - fehlende Schüler/innen der 5. – 10. Klassen spätestens zu Beginn der darauffolgenden Unterrichtsstunde schriftlich mit Nachnamen (grüne Meldefolie) im Sekretariat melden!
- Fahrzeuge
- Auf dem Schulgelände Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen.
- Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehsteig rund um die Schule sowie auf und vor den Kellerschächten in der Reutersbrunnenstraße (Fluchtwege!) ist untersagt.
- Am Hoftor absteigen und Fahrzeuge schieben.
- Fahrzeuge auf dem Schulgelände sind nicht gegen Beschädigungen oder Diebstahl versichert.
- Befreiungen und Krankmeldungen
- Wenn ein Schüler morgens akut krank ist, muss rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn ein Eintrag in Web-Untis (Eltern-Account) erfolgen. Einstweilen wird auf eine unterzeichnete schriftliche Entschuldigung verzichtet. Bei Häufung von Fehlzeiten wird dies durch die Stufenbetreuer angeordnet.
- Schüler/innen, die sich während der Unterrichtszeit wegen einer plötzlichen Erkrankung oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen aus dem Unterricht befreien lassen wollen, müssen ins Sekretariat und einen Befreiungsschein ausfüllen. Nur in Sonderfällen ist ein Direktoratsmitglied hinzuzuziehen. Bei nicht volljährigen Schülern/innen werden vor einer Befreiung die Erziehungsberechtigten verständigt.
- Bei Häufung von krankheitsbedingten Unterrichtsbefreiungen (z. B. nach der zweiten Befreiung pro Halbjahr) wird eine Attestpflicht verhängt.
- Beim Versäumen von angekündigten Leistungsnachweisen kann ebenfalls ein Attest verlangt werden.
- Ein ärztliches Attest muss in der Regel auf Feststellungen beruhen, die der Arzt oder die Ärztin während der Erkrankung traf (BaySchO § 20 (2) 4). Ein Attest, dass rückwirkend erstellt wurde, wird also nicht anerkannt.
- Keinesfalls dürfen Schüler/innen sich ohne Befreiung auf eigene Faust aus dem Unterricht oder gar dem Schulhaus entfernen. Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet!
- WICHTIG: Ist die Abwesenheit vom Unterricht absehbar (z. B. Arzttermin oder Führerscheinprüfung), ist rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) ein Antrag auf Befreiung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu stellen. Oberstufe: Direkt im Oberstufenbüro.
- Befreiungen von der Nachmittagsbetreuung direkt in der Offenen Ganztagsschule abklären. Befreiungsanträge für die OGS können von den Erziehungsberechtigten direkt ins HA-Heft geschrieben werden.
- Sonstiges
- Besondere Rücksicht im Umgang mit technischen Geräten walten lassen.
- Alle Schul- und Schulwegunfälle müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.
- Von der SMV oder den Tutoren und Tutorinnen organisierte Veranstaltungen (gerade in der Turnhalle oder auf dem schuleigenen Sportplatz) sowie alle (Klassen) Veranstaltungen im Schulhaus müssen spätestens eine Woche vorher im Direktorat beantragt werden. Bei Sportveranstaltungen auf dem Schulgelände ist eine Lehrerinnenaufsicht erforderlich.
- Ab 13.45 Uhr steht von Mo-Do ein Zimmer als Hausaufgaben- und Silentiumraum zur Verfügung. bei Besuch ist keine Voranmeldung erforderlich.
GER, 2022-09-11